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archäologische Fundmeldung

Die archäologische Fundmeldung ist unterschiedlich  je nach Land und Ort  in Gesetzen verankert. In der Schweiz gilt Meldepflicht.

Erlaubter Metalldetektoren Einsatz

Einsatz von Metalldetektoren bei "Schatzsuche" etc.  ist ebenfalls je nach Land und Ort unterschiedlich. Falls Sie neuzeitliche "Schatzobjekte" finden wie neuere Münzen, Metallabfall in der Natur reinigen etc ist dieses meist nicht strafbar. Es Bedarf jedoch meist einer Bewilligung  des Landeigentümers oder Behörden.

Bitte informieren Sie sich vor Gebrauch oder Einfuhr des Metalldetektors im jeweiligen Land in den Gesetzestexten oder bei den zuständigen Behörden.

archäologische Fundmeldung

archäologische Fundmeldung

Archäologische Funde müssen in der Schweiz gemeldet werden.

Warum müssen Funde in der Schweiz gemeldet werden?

Ziel der Archäologie ist es mehr über die Vergangenheit der Menschheit zu erfahren.
Archäologen schützen, erforschen, dokumentieren, sammeln, inventarisieren, werten Informationen aus und transferieren Wissen.
Damit die Spuren der Vergangenheit nicht unwillkürlich zerstört werden, müssen Regeln eingehalten werden, welche in den meisten Ländern im Gesetz wie auch in der Schweiz verankert sind.

Gesetze und Bewilligungen

Bitte informieren Sie sich zwingend vor Gebrauch oder der Reise in ein Land  über das jeweilige Gesetz.
Teils benötigt es auch Bewilligungen des Landeigentümers oder der Behörden.
Meist müssen Sie sonst je nach Delikt und Land mit Sanktionen wie Verwarnung, Busse bis Gefängnis rechnen.
Auch Ausgrabung oder auflesen vom Boden ist teilweise je nach Land schon strafbar.

Meldepflicht:

In der  Schweiz gilt Meldepflicht bei den zuständigen Kantonsarchäologen.

Lesefunde:
Einzeln an der Erdoberfläche oder im Bauaushub gefundene Objekte (Lesefunde) dürfen meist aufgelesen werden, müssen jedoch gemeldet werden. Ausgrabungen von sonstigen Objekten dieser,  dürfen nicht ausgeführt werden.
Es besteht immer Meldepflicht an die zuständige Kantonsarchäologie telefonisch. Bei zufälligen Ausgrabungen wie beim Bau, gilt ebenfalls sofortige telefonische Meldung an die Kantonsarchäologie. Bitte den exakten Fundort nennen und den Fund beschreiben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonsarchäologie entscheiden und informieren über die weiteren Schritte.

Kontaktadressen und Informationen zur Archäologie in der Schweiz

Kontaktadressen zum Melden von archäologischen Funden für die Schweiz und mehr Informationen zur Archäologie finden Sie hier:

http://www.archaeologie.ch/d.htm

 

Gesetz archäologische Funde - rechtliche Grundlagen zum Einsatz von Metalldetektoren in der Schweiz

 

Informationen zum Gesetz archäologische Funde und rechtliche Grundlagen zum Einsatz von Metalldetektoren in der Schweiz finden Sie hier.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a724

 

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